Bootsmann





Bootsmann

 

 

In der früheren Seeschifffahrt war der Bootsmann verantwortlich für die Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung des Schiffs, insbesondere von Segeln, Tauwerk und Anker. Er war dem Kapitän oder dem Steuermann unterstellt und befehligte die Decksmannschaften bei allen seemannschaftlichen Aufgaben.







Auf größeren Schiffen bestanden die Dienstgrade Oberbootsmann und Unterbootsmann.
In der Handelsmarine bezeichnet man den Vorarbeiter der Decksmannschaft als Bootsmann.





In Deutschland sind Bootsleute zum Teil Handwerksmeister mit der Bezeichnung Schiffsbetriebsmeister. Auf dem Großteil der deutschen Handelsschiffe mit multinationaler Besatzung wird die Stelle als Bootsmann aber nicht mit Schiffsbetriebsmeistern besetzt. 


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